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BGH, 28.04.1953 - 2 StR 760/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 15.01.1952 - 1 StR 552/51
Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 2 StR 760/52
Eine Handlung, die den äusseren Tatbestand einer Straftat erfüllt, ist nicht rechtswidrig, wenn sie das einzige Mittel ist, um ein höherwertiges Gut auf Kosten eines minderhohen zu schützen (RGSt 61, 242; BGHSt 2, 111, 242).Wenn und soweit der Angeklagte nach gewissenhafter Prüfung (RGSt 62, 137; BGHSt 2, 111), ob ein Widerstreit rechtlich geschützter Güter vorliege, der nur durch die Verletzung des einen Gutes zu lösen sei, sich entschlossen hat, die Ringe an sich zu nehmen und mit dem Erlös Leben und Gesundheit der Kriegsgefangenen zu schützen, wäre sein Handeln rechtens gewesen.
- RG, 11.03.1927 - I 105/26
I. Enthält § 218 Abs. 1--3 StGB. n. F. gegenüber § 218 Abs. 1 und 3 StGB. a. F. …
Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 2 StR 760/52
Eine Handlung, die den äusseren Tatbestand einer Straftat erfüllt, ist nicht rechtswidrig, wenn sie das einzige Mittel ist, um ein höherwertiges Gut auf Kosten eines minderhohen zu schützen (RGSt 61, 242; BGHSt 2, 111, 242). - RG, 20.04.1928 - I 160/28
Unter welchen Umständen kann sich der Abtreiber, der nicht Arzt ist, auf den …
Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 2 StR 760/52
Wenn und soweit der Angeklagte nach gewissenhafter Prüfung (RGSt 62, 137; BGHSt 2, 111), ob ein Widerstreit rechtlich geschützter Güter vorliege, der nur durch die Verletzung des einen Gutes zu lösen sei, sich entschlossen hat, die Ringe an sich zu nehmen und mit dem Erlös Leben und Gesundheit der Kriegsgefangenen zu schützen, wäre sein Handeln rechtens gewesen.
- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 2 StR 760/52
Deshalb ist auch nach den Grundsätzen, die der Senat in BGHSt 1, 313, 315 aufgestellt hat, näher zu prüfen, ob der von der Strafkammer angenommene Fortsetzungszusammenhang besteht. - BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter …
Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 2 StR 760/52
Ist dies der Fall, so entscheidet der letzte Akt der als Einheit, aufzufassenden Handlung (RGSt 62, 212; BGHSt 1, 84, 91). - RG, 02.07.1928 - II 1164/27
Über den Beginn der Verjährung bei andauerndem Unterlassen steuerrechtlich …
Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 2 StR 760/52
Ist dies der Fall, so entscheidet der letzte Akt der als Einheit, aufzufassenden Handlung (RGSt 62, 212; BGHSt 1, 84, 91).